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JuS-Kontrollfragen zu von Danwitz/Mies, JuS 2024, 215

Der Schutz der mitgliedstaatlichen Identität in der Europäischen Integration - Ausbildungsrelevante Aspekte eines zentralen Problems des Europäischen Föderalismus

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Wie wird der Vorrang des Unionsrechts aus unionsrechtlicher und aus verfassungsrechtlicher Perspektive begründet?

Antwort: Der EuGH geht davon aus, dass das Unionsrecht aus einer vom mitgliedstaatlichen Recht unabhängigen Quelle fließt und daher aus sich heraus (autonom) gilt. Damit seine effektive Wirksamkeit sichergestellt ist, geht das Unionsrecht dem nationalen Recht vor. Das BVerfG hingegen geht davon aus, dass das Unionsrecht nur aufgrund eines mitgliedstaatlich legitimierten und verfassungsrechtlich begrenzten Rechtsanwendungsbefehls gilt. Das Gleiche gilt für den Vorrang des Unionsrechts.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter A).

Frage 2

Wie prüft der EuGH eine Rechtfertigung einer nationalen Maßnahme durch die nationale Identität nach Art. 4 II 1 EUV?

Antwort


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