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JuS-Kontrollfragen zu Voßkuhle/Heitzer, JuS 2023, 1113

E-Government

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Was ist unter "E-Government" begrifflich zu verstehen?

Antwort: E-Government bezeichnet den "verstärkten Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik mit dem Ziel einer Verbesserung der Verwaltung" (Eifert).

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter I 2).

Frage 2

Welche Staatsgewalten spricht der Begriff "E-Government" an?

Antwort



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