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JuS-Kontrollfragen zu Stepanek, JuS 2023, 1016

Rechtswirkungen verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen - Teil 2

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Was versteht man unter formeller Rechtskraft, was unter materieller Rechtskraft?

Antwort: Formelle Rechtskraft bedeutet, dass die streitige Entscheidung nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln anfechtbar ist (§ 173 VwGO iVm § 705 ZPO). Materielle Rechtskraft bedeutet, dass die Entscheidung im Hinblick auf zukünftige gerichtliche oder behördliche Verfahren gewisse Bindungswirkungen entfaltet, insbesondere ein sog. Zweitklageverbot sowie eine gewisse Präjudizialität.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter C I und II).

Frage 2

Welche verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen sind der materiellen Rechtskraft fähig?

Antwort

 

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