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JuS-Kontrollfragen zu Becker/Rönnau, JuS 2022, 491

Grundwissen - Strafrecht: Der Verbotsirrtum (§ 17 StGB)

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Wie verorten Vorsatztheorie einerseits und Schuldtheorie andererseits das Unrechtsbewusstsein innerhalb des Aufbaus der Straftat und wie wirkt sich die unterschiedliche Einordnung auf die Rechtsfolge eines fehlenden Unrechtsbewusstseins aus?

Antwort: Nach der Vorsatztheorie ist das (aktuelle) Unrechtsbewusstsein Teil des Vorsatzes, während es nach der Schuldtheorie ein selbstständiges Element der Schuld ist. Auf der Basis der Vorsatztheorie führt fehlendes Unrechtsbewusstsein daher zum Vorsatzausschluss, während nach der Schuldtheorie lediglich ein Ausschluss der Schuld in Betracht kommt.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter II 1).

Frage 2

Wie unterscheiden sich Verbots- und Tatbestandsirrtum insbesondere in Bezug auf Strafvorschriften, die normative Tatbestandsmerkmale enthalten?

Antwort
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