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JuS-Kontrollfragen zu Kirchhefer-Lauber, JuS 2021, 1125

Verbraucherverträge über digitale Produkte - Die deutsche Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie im BGB

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Wie unterscheiden sich Verträge über Waren mit digitalen Elementen und Paketverträge mit digitalen Produkten voneinander?

Antwort: Waren mit digitalen Elementen sind körperliche Gegenstände, die in einer Weise digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind, dass die Gegenstände ihre Funktionen ohne diese digitalen Produkte nicht erfüllen können. Paketverträge hingegen verbinden eine Vereinbarung über die Bereitstellung von digitalen Produkten mit einer Vereinbarung über einen anderen Leistungsgegenstand, ohne dass der Leistungsgegenstand das digitale Produkt benötigt, um zu funktionieren.  

Lesen Sie weiter im Beitrag (B II 1, 2).

Frage 2

Was versteht man unter "Bezahlen mit Daten" und wo sieht das Gesetz diese Möglichkeit vor?

Antwort



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