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Infrastrukturrecht

Warum die IR als Monatsschrift?

Die IR erscheint seit 2004 monatlich als Kombination von 24-seitiger Printausgabe und beck-online-Direktmodul und bietet:

  • Volltexte aller besprochenen Entscheidungen
  • Archiv mit allen Inhalten seit Ausgabe 1/2004
  • in der IR vielzitierte Normen.

Die IR vereinigt die typischen physischen, regulierungsbedürftigen Infrastrukturen Energie (Strom, Gas, Fernwärme), Verkehr (ÖPNV, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr), Abfallwirtschaft, Wasser und Abwasser sowie Telekommunikation. Zusätzlich werden unter „Spartenübergreifendes“ übergreifende Themen behandelt und so die Erfahrungen und Entwicklungen eines Bereichs auch den anderen nutzbar gemacht. Diese Sparten sind angewiesen auf feste Leitungen, Trassen, Netzsysteme u. ä., die nicht beliebig duplizierbar sind, zugleich sind sie Teilbereiche der Daseinsvorsorge. Tätig sind private, gemischt-wirtschaftliche und öffentliche Unternehmen. Aufgabenträger sind Städte, Gemeinden und Landkreise.

Die IR bietet einen ganzheitlichen Überblick über Gemeinsamkeiten und Unterschiede der einzelnen Infrastrukturen. Sie bündelt – anstelle von fünf Fachzeitschriften – aus einer Hand die unterschiedlichen Bereiche und Blickwinkel zunächst durch ausgewählte kurze Beiträge. Daneben bietet die IR mit aktuellen Entscheidungsbesprechungen – gegliedert in den Dreischritt von Problemstellung, maßgebliche Gründe und Kritik – einen Überblick über die wichtigsten Rechtsprechungsentwicklungen. Außerdem informiert die IR in kurzen Mitteilungen über aktuelle Rechtsentwicklungen aus Brüssel und Berlin sowie aus der Gesetzgebung (Gesetzesentwürfe und -novellen, Stellungnahmen). Ein besonderer Service ist der Online-Zugriff auf die besprochenen Entscheidungen im Volltext.

Wer liest die IR?

Jeder, der in den genannten Branchen tätig ist und sich regelmäßig und aktuell über die neuesten Entwicklungen informieren möchte: Entscheidungsträger aus den Unternehmen der Energie-, Verkehrs-, Abfall-, Wasser- und Abwasserwirtschaft sowie der Telekommunikation; Entscheidungsträger in den Städten, Gemeinden und Landkreisen sowie Verbänden, Ministerien, Behörden, Gerichten und Vergabekammern.
 
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