Donnerstag, 11.8.2022
Weihnachstbaumkulturen sind nicht grunderwerbsteuerpflichtig

Wer ein Grundstück mit dort angepflanzten Weihnachtsbaumkulturen erwirbt, muss für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Es handele sich bei den nur zu einem vorübergehenden Zweck angepflanzten Gehölzen nicht um wesentliche Bestandteile des Grundstücks, sondern um sogenannte Scheinbestandteile, die dazu bestimmt seien, wieder von dem Grundstück entfernt zu werden, so das Gericht.

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Freitag, 22.10.2021
Rechte von Investoren bei Insolvenz von Solarpark
Wer in einen Solarpakt investiert, dessen Betreiber pleite geht, hat es schwer. Nicht nur, dass die erhoffte (und mitunter sogar "garantierte") Rendite ausbleibt. Sondern der Insolvenzverwalter macht auch selbst noch Ansprüche geltend. Der Bundesgerichtshof hat nun Vorgaben gemacht für den Umgang mit diesen schwierigen Fragen an der Schnittstelle von Kapitalmarkt- und Sachenrecht – und zum Aufeinandertreffen von "Energiewende" und "grauem Kapitalmarkt". Mehr lesen