Donnerstag, 11.8.2022
Weihnachstbaumkulturen sind nicht grunderwerbsteuerpflichtig

Wer ein Grundstück mit dort angepflanzten Weihnachtsbaumkulturen erwirbt, muss für den Teil des Kaufpreises, der auf die Bäume entfällt, keine Grunderwerbsteuer zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Es handele sich bei den nur zu einem vorübergehenden Zweck angepflanzten Gehölzen nicht um wesentliche Bestandteile des Grundstücks, sondern um sogenannte Scheinbestandteile, die dazu bestimmt seien, wieder von dem Grundstück entfernt zu werden, so das Gericht.

Mehr lesen