Berufssoldaten können die Kosten, die ihnen für die Verteidigung in einem Wehrdisziplinarverfahren entstehen, als Werbungskosten steuerlich absetzen. Die Aufwendungen dienten unmittelbar der Erhaltung der Einnahmen aus dem Dienstverhältnis, entschied der BFH.
Mehr lesenProzesskosten zur Erlangung eines (höheren) nachehelichen Unterhalts sind laut BFH bei der Einkommensbesteuerung nicht als Werbungskosten abziehbar, auch wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltszahlungen im Rahmen des sogenannten Realsplittings versteuern muss.
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