Dass gegen einen Landtagsabgeordneten ermittelt wird, ist für die Öffentlichkeit von Interesse – insbesondere, wenn es – wie im Fall des bayerischen AfD-Politikers Daniel Halemba – um den Verdacht der Volksverhetzung geht. Die Staatsanwaltschaft durfte daher in einer Pressemitteilung über den Fall berichten, bestätigt der VGH München.
Mehr lesenIst ein lokaler Bauunternehmer mit Kandidaten einer bevorstehenden Ortsvorsteherwahl verwandt, darf die Presse über seine strafrechtliche Verurteilung berichten – auch, wenn diese noch nicht rechtskräftig ist. Das OLG Zweibrücken bejaht ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung.
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