Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.
ZD-Aktuell 2024, 01669 Mit Hilfe digitaler Tools und Anwendungen wie Smartphone-Apps, SmartTags, AirTags oder GPS-Trackern kann der Aufenthaltsort sowohl von Personen und Tieren als auch von Gegenständen festgestellt und nachverfolgt werden. Das sind
Ergebnisse einer repräsentativen Befragung unter 1.005 Personen ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
8 von 10 Deutschen (7%) haben von solchen Tracking-Anwendungen schon einmal gehört oder gelesen, ein Drittel (35 %) hat sie schon einmal genutzt. 6 % nutzen bereits digitale Hilfsmittel zur Ortung von Alltagsgegenständen wie Schlüssel, Handtasche oder Geldbeutel, weitere 42 % sind offen dafür. 4 % orten bereits Fahrzeuge wie Auto, Fahrrad, Motorroller oder Motorrad und 39 % würden dies generell tun. Gepäckstücke auf Reisen verfolgen 3 % bereits per Ortungs-Anwendung, weitere 40 % können sich vorstellen, dies zu nutzen. Nicht nur den Weg des Gepäcks, auch daran, den Weg von Hund, Katze und Co. nachvollziehen zu können, besteht Interesse: 4 % orten bereits ihr Haustier, weitere 21 % können sich dies vorstellen.