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Tinder: Klare Verbraucherinformationen über personalisierte Preise

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

ZD-Aktuell 2024, 01614   Nach einem Dialog mit der EU-Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden hat sich Tinder verpflichtet, die Verbraucher darüber zu informieren, dass Preisnachlässe, die es für Premium-Dienste anbietet, mittels automatisierter Verfahren personalisiert werden.

Die Untersuchung des Netzwerks der nationalen Verbraucherschutzbehörden ergab, dass Tinder personalisierte Preise ohne ausreichende Transparenz gegenüber den Verbrauchern angewendet hat, was einen Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht darstellt. Insbesondere wurden bis April 2022 altersabhängige Preise für seine Premiumdienste angeboten, ohne dass die Nutzer darüber informiert wurden. Diese Praxis wurde jedoch vor Beginn der Untersuchung von Tinder eingestellt.

Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz), unter der Koordination der EU-Kommission und geleitet von der schwedischen Verbraucheragentur sowie der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte, begann im Juli 2022 einen Dialog mit Tinder. Im Zuge dieses Dialogs verpflichtete sich Tinder, bis Mitte April 2024:

  • Keine altersbedingte personalisierte Preisgestaltung ohne klare Vorabinformation der Verbraucher durchzuführen;

  • die Verbraucher klar darüber zu informieren, dass Preisnachlässe für Premiumdienste mittels automatisierter Verfahren personalisiert werden, und

  • den Verbrauchern mitzuteilen, aus welchen Gründen ihnen personalisierte Preisnachlässe angeboten werden, etwa weil sie nicht bereit waren, die Premiumdienste von Tinder zum Standardpreis zu erwerben.

Weiterführende Links

Vgl. hierzu auch Hofmann/Freiling ZD 2020, 331; Linderkamp ZD 2020, 506 und Kerber ZD 2021, 544.



     
 

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