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Überprüfung von 11 Angemessenheitsbeschlüssen durch die EU-Kommission

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

ZD-Aktuell 2024, 01511   Die Europäische Kommission hat am 15.1.2024 ihre Überprüfung von elf Angemessenheitsbeschlüssen erfolgreich abgeschlossen. Diese Beschlüsse waren noch nach den der DS-GVO vorausgehenden Datenschutzvorschriften der EU erlassen worden.

Die Kommission stellt in ihrem Bericht fest, dass für personenbezogene Daten, die aus der Europäischen Union an Andorra, Argentinien, die Färöer, Guernsey, die Insel Man, Israel, Jersey, Kanada, Neuseeland, die Schweiz und Uruguay übermittelt werden, weiterhin angemessene Datenschutzgarantien bestehen. Deshalb bleiben die Angemessenheitsbeschlüsse für diese elf Länder und Gebiete in Kraft, und es gibt keine Beschränkungen für die Datenströme in diese Länder und Gebiete. Die Überprüfung hat ergeben, dass sich die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen in diesen Ländern und Gebieten weiter an den EU-Rahmen angeglichen haben und der Schutz personenbezogener Daten verbessert wurde. Die DS-GVO hat sich positiv ausgewirkt; so wurden etwa neue individuelle Rechte eingeführt, die Unabhängigkeit und die Befugnisse der für die Durchsetzung der Datenschutzvorschriften zuständigen Behörden gestärkt und die Vorschriften für internationale Datentransfers modernisiert.

Weiterführende Links

Vgl. hierzu auch Wybitul/Ströbl/Ruess ZD 2017, 503 und Schmidtz/Dall’Armi ZD 2016, 217.

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