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Rheinland-Pfalz feiert 50 Jahre Landesdatenschutzgesetz

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.
ZD-Aktuell 2024, 01549   Das 50. Jubiläum des Landesdatenschutzgesetzes hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Dr. Kugelmann, am 7.2.2024 mit einem Festakt im rheinland-pfälzischen Landtag in Mainz mit rund 100 geladenen Gästen gefeiert.

Die anhaltende Relevanz des „richtungsweisenden Gesetzes“ wurde in mehreren Redebeiträgen herausgestellt. Nach Hessen und Schweden war Rheinland-Pfalz weltweit das dritte Land mit einem eigenen Datenschutzgesetz. Die Richtung, die das Gesetz einschlug, war für die weitere Entwicklung des Datenschutzrechts wegweisend – weit über die Landesgrenzen hinaus. So wurde schon damals festgeschrieben, dass eine Datenverarbeitung gesetzlich legitimiert sein muss und dass unabhängige Kontrollinstanzen hierüber zu wachen haben. Zudem wurde erklärt, dass es unabdingbare Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den datenverarbeitenden Stellen gibt und dass technisch-organisatorische Regelungen die Sicherheit und Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitung sicherstellen müssen.

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