Barbara Schmitz ist Rechtsanwältin bei der BAY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft in München.
Heiko Roth, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten,
Praxishandbuch für Verantwortliche zur praktischen Umsetzung aus rechtlicher,
organisatorischer und technischer Sicht, Frankfurt/M. (Fachmedien Recht und
Wirtschaft) 2023, ISBN 978-3-8005-1875-3, 89 EUR
ZD-Aktuell 2024, 04503 Wer sich beim Lesen des Buchtitels fragt, was man bitte schön auf über 300 Seiten zum Verarbeitungsverzeichnis schreibt, sollte das Buch zumindest durchblättern, am besten gleich lesen. Es eignet sich sowohl zum Nachschlagen als auch zum Vertiefen. Interessierten bietet es auch einen historischen Überblick über die Entwicklung des VVT auf internationaler und europäischer Ebene.
Das Praxishandbuch von Heiko Roth ist ein solches im wahrsten Sinne des Wortes. Die Vielzahl der eingearbeiteten Beispiele zeugt von der Nähe zur Praxis und unterstützt die Funktion des Werks als Gebrauchsanleitung für die Praxis. Das Kernstück bildet Kapitel 3, in dem die praktische Einordnung und Umsetzung thematisiert und bemerkenswert kurzweilig beschrieben wird. Neben der rechtlichen Übersicht wird in diesem Kapitel auf die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland und der EU vor verschiedenen Gerichtsbarkeiten eingegangen sowie eine tabellarische Darstellung sämtlicher aufsichtsbehördlicher Aktivitäten zur Verfügung gestellt. Sehr gelungen und lesenswert ist zudem die Auseinandersetzung mit den Abgrenzungen des Begriffs „Verarbeitungstätigkeit“ zu den Begriffen „Verarbeitung“, „Geschäftsprozess“ und „Geschäftsgeheimnis“, die anhand von Tabellen und Grafiken anschaulich erläutert werden. Der in der Praxis häufig gestellten Frage nach der Granularität von Verarbeitungstätigkeiten geht der Autor anhand praktischer Fallbeispiele nach und kommt zu dem Ergebnis, dass es „die“ Verarbeitungstätigkeit in der Praxis nicht gibt. „Bei der Abgrenzung von Verarbeitungstätigkeiten spielen die Clusterung von Zwecken, die Risikominimierung, der Kontext und die Transparenz eine Rolle“. Daran schließen sich dann im Weiteren hilfreiche Ausführungen zu den „Standard-Anforderungen bzw. Entscheidungsbedarfe für die Aufbau- und Ablauforganisation an“. Im vierten und letzten Abschnitt des Kapitels 3 gibt Roth eine Auswahlhilfe für die nach Art. 30 Abs. 3 DS-GVO möglichen „elektronischen Formate“ zur Führung eines VVT und lässt dabei auch den Punkt der Mitbestimmung des Betriebsrats nicht außer Acht.
Die Zusammenfassung aller Ergebnisse in Kapitel 4 und eine sog. Audit-Checkliste in Kapitel 5 runden den Eindruck eines gelungenen Praxishandbuchs ab.
Insgesamt ist festzuhalten, dass es dem Autor gelungen ist, eine äußerst nützliche Gebrauchsanweisung für die nicht immer einfache Materie des Verarbeitungsverzeichnisses zu schaffen.