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BfDI sieht datenschutzrechtliche Mängel bei den Neuerungen der Gesetze zu den Nachrichtendiensten

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

ZD-Aktuell 2023, 01454       Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht bei den Neuerungen der Gesetze der Nachrichtendienste noch datenschutzrechtliche Mängel. Dies wird aus einer am 27.10.2023 veröffentlichten Stellungnahme zur Reform des Nachrichtendienst-Rechts deutlich.

Auch bei der Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des Gesetzes für den Militärischen Abschirmdienst sieht BfDI Professor Kelber Nachbesserungsbedarf. Positiv sieht der BfDI, dass eine konkretisierte Gefahr für besonders wichtige Rechtsgüter vorliegen muss, wenn Nachrichtendienste Informationen an Gefahrenabwehrbehörden weitergeben wollen. Gleichzeitig kritisiert er schon die Erhebung bestimmter Daten, da es keine spezifische Rechtsgrundlage für das systematische Erfassen und Zusammenführen von öffentlich zugänglichen Daten gebe. Profile, die durch eine solche Analyse gebildet wurden, stellten einen starken Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger dar. Darüber hinaus bemängelte der BfDI, dass sich Vorgaben zur Eigensicherung der jeweiligen Nachrichtendienste unterschieden, ohne dass es hierfür einen Grund gebe.

Schließlich kritisierte er die Art der Beteiligung durch die Bundesregierung: Die Fristen zur Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme seien sehr kurz gewesen.

Weiterführende Links

Vgl. hierzu auch BVerfG ZD 2023, 90.

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