Thomas Kranig war Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht in Ansbach und ist Mitglied des Wissenschaftsbeirats der ZD.
Sibylle Gierschmann/Ulrich Baumgartner (Hrsg.), Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz: TTDSG, München (C.H.BECK) 2023, ISBN 978-3-406-78335-7, 129 EUR
ZD-Aktuell 2023, 04493 14 Monate nach Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) ist der von Sibylle Gierschmann und Ulrich Baumgartner herausgegebene Kommentar bislang als letzter von zahlreichen Kommentaren zu diesem Gesetz erschienen. Das TTDSG ist trotz der überschaubaren Anzahl von nur 30 Paragrafen alles andere als eine leicht durchschaubare gesetzliche Regelung. Nach Aussage des Gesetzgebers war Ziel seines Gesetzentwurfs vor allem die erforderliche Anpassung der Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) an die DS-GVO sowie die rechtssichere Umsetzung der Regelung zum Schutz der Privatsphäre in Endeinrichtungen nach der ePrivacy-RL in nationales Recht. Zu beachten sind dabei die bezogen auf den Geltungsbereich und die Auslegung ziemlich umstrittenen Regelungen in Art. 95 DS-GVO und/oder Art. 1 Abs. 2 ePrivacy-RL. Es ist deshalb richtig und konsequent, dass die Kommentierenden in dem Buch einen Aufbau gewählt haben, bei dem sie jeweils die Entstehungsgeschichte, den Sinn und Zweck der Normen, die Systematik und das Verhältnis zu anderen Vorschriften an den Anfang gestellt haben. DS-GVO und ePrivacy-RL haben keinen identischen Schutzzweck und richten sich auch nicht an identische Normadressaten. Für die Praxis ist es deshalb sehr relevant, den jeweiligen konkreten Anwendungsbereich einer Norm und seine Einbindung in das europäische Recht zu kennen. Anwender, die wie der Rezensent noch lieber Bücher in die Hand nehmen als sie online zu lesen, werden das handliche Format und den überschaubaren Umfang mit in der zweiten Auflage auf Grund der fast wöchentlich erscheinenden neuen EuGH-Entscheidungen wohl nicht mehr zu haltenden 387 Seiten sehr schätzen. Durch den durchgehend klar strukturierten Aufbau finden die Leserinnen und Leser auch ohne elektronische Suchfunktion sehr schnell die Kommentierungen zu den relevanten Fragestellungen, die sie suchen.
Den Herausgebern, die ihre Kompetenz insbesondere im Datenschutz durch zahlreiche anspruchsvolle Beiträge in Fachzeitschriften unter Beweis gestellt haben, ist es gelungen, hervorragende Autorinnen und Autoren zur Mitarbeit an diesem Werk zu verpflichten, um die soeben genannten Anforderungen gut umzusetzen. Dadurch, dass dieser Kommentar nicht als „Schnellschuss“ kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes erschienen ist, bestand für die Autorinnen und Autoren die Möglichkeit, unter Einbeziehung und Auseinandersetzung mit den Auffassungen der Autorinnen und Autoren der anderen Kommentare ein etwas differenzierteres Meinungsbild zu den jeweiligen Vorschriften darzustellen. Davon profitieren die Leserinnen und Leser dieses Buchs in großem Umfang.
Wenn man eine einzelne Kommentierung herausheben wollte, wäre es wohl die Kommentierung zu § 25 TTDSG. Diese Vorschrift dürfte den größten Anwendungsbereich aller 30 Paragrafen des Gesetzes haben. Beim Lesen der Kommentierung zu dieser Vorschrift wird erkennbar, wie gut und tiefgehend die Herleitung der Regelung von §§ 12 ff TMG aF zu § 25 TTDSG beschrieben und der heutige Anwendungsbereich dargestellt wird. Es dürfte dem „normalen Nutzer“ des Kommentars schwerfallen, Fragestellungen zu finden, die in der Kommentierung nicht angesprochen sind.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sich bei dem Kommentar Gierschmann/Baumgartner zum TTDSG um ein „Handwerkszeug“ handelt, das Praktikern, die mit dieser Materie zu tun haben, eine sehr gute Hilfestellung bietet und deshalb mit vollster Überzeugung empfohlen werden kann.