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Informationen für Betroffene von Google-Streetview 2023

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

Google hat am 25.7.2023 neue Aufnahmen aus ganz Deutschland veröffentlicht, die per Street-View-Fahrzeug oder zu Fuß mit einem Kamerarucksack aufgenommen wurden. Damit hat Google sein Angebot an Bildaufnahmen aktualisiert und erweitert.

Die für den Dienst verwendeten Aufnahmen stammen von Kamerafahrten aus dem Jahr 2022 und von Fahrten, die ab 22.6.2023 in ganz Deutschland durchgeführt werden. Zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Panoramadiensten wie zB Street View hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bunds und der Länder (DSK) bereits Stellung genommen. Die Anfertigung und Veröffentlichung von Panoramabildern kann nach Auffassung der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden demnach als zulässig bewertet werden, sofern die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Betroffenen Personen wird die Möglichkeit eingeräumt, vor und auch nach der Veröffentlichung der neuen Bilder, Widerspruch gegen die Abbildung ihres Hauses einzulegen. Google hat dann die Aufnahmen zu verpixeln (sog. „Blurring“). Widersprüche gegen die Abbildung der eigenen Häuserfront können bei Google ab sofort eingelegt werden. Die für Google zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

 

Weiterführende Links:

Vgl. hierzu MMR-Aktuell MMR-Aktuell 2012, 329975.

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