Professor Dr. Thomas Hoeren ist Direktor der zivil-rechtlichen Abteilung des Instituts für Informa-tions-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Mitherausgeber der ZD.
Armin Kühne/Ralph Nack (Hrsg.), Rechtshandbuch Connected Cars, München (C.H.BECK) 2022, ISBN 978-3-406-72790-0, 89 EUR
ZD-Aktuell 2023, 04487 Gleich drei Verlage haben sich mit fünf Autoren zusammengetan, um dieses Buch zu produzieren. Und das Buch erhebt auch gleich im Titel einen deutlich formulierten Geltungsanspruch, soll es sich doch um ein komplettes Handbuch für Rechtsfragen der vernetzten Automobilwirtschaft handeln. Die Autoren, sämtlichst aus dem Hause Noerr, sind aber an diesem hohen Anspruch gescheitert.
Auf knapp 230 Seiten bearbeiten sie vor allem die Haftungsgrundlagen, die Datenschutzfragen, patentrechtliche Probleme und kartellrechtliche Themen. Im haftungsrechtlichen Teil wird zwischen der vertraglichen Haftung (sehr knapp gehalten) und der außervertraglichen Haftung unterschieden. Man vermisst auf jeden Fall jegliche Ausführungen zu der geplanten Neuordnung des Produkthaftungsrechts. Die eingebaute Literatur beschränkt sich vor allem auf ältere Quellen aus der Aufsatzliteratur bis 2019. Vermisst habe ich auch Stellungnahmen zur Haftungszuordnung bei vollautomatisierten Fahrzeugen und zur Datentreuhand bei Mobilitätsdaten (s. dazu nur die kurze Beschreibung des Status quo auf S. 54 f.).
Das war noch der beste Teil des Buches, denn noch kürzer wird der datenschutzrechtliche Teil. Hier wird nur allgemein die Grundstrukturen der DS-GVO und des TTDSG geschildert. Erst ab Seite 84 finden sich dann ganz kurze Ausführungen zu dem Datenschutz im vernetzten Fahrzeug, bezogen auf die Personenbeziehbarkeit der Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN). Streitfragen etwa zum vollautomatisierten Fahren werden allenfalls kurz angetippt (S. 117). Noch schwächer sind dann die Kapitel zu patentrechtlichen Fragen, die sich eigentlich nur mit FRAND- Erklärungen und den Zwangslizenzeinwand beschäftigen. Redundant ist dann das Schlusskapitel zu kartellrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zum Datenzugang. Hier fehlt jeder Hinweis auf die geplanten Aktivitäten der EU-Kommission zum Data Act, etwa zu den Auswirkungen der Herausgabepflichten von Daten im Verhältnis zu freien Werkstätten.
Das Buch ist eindeutig zu früh erschienen. Vielleicht wollten die Autoren einfach nur den Markt besetzen und warten auf die 2. Auflage. Eine solche Auflage hat das Buch auf jeden Fall verdient. Denn das Thema „Automatisiertes Fahren und Datenwirtschaftsrecht in der Automobilindustrie“ hat auf jeden Fall ein Handbuch verdient. Insofern wäre es zu früh, jetzt schon das Buch zu kaufen. Man sollte einfach auf die nächsten Auflagen warten.