Prof. Dr. Thomas Petri ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie Mitglied im Wissenschaftsbeirat der ZD.
Lutz Bergmann/Roland Möhrle/Armin Herb, Datenschutzrecht, Kommentar, Loseblattwerk mit 63. Aktualisierung, München (Boorberg) 2022, ISBN 978-3-415-00616-4, 148 EUR
ZD-Aktuell 2023, 04488 Die 63. Ergänzungslieferung bringt den Loseblattkommentar auf den Stand von November 2022. Ihr Schwerpunkt liegt auf Neukommentierungen des BDSG. Bereits die einleitende Darstellung zur Systematik (Band 1, Teil I) wird um einen Hinweis auf § 86 BDSG ergänzt. §§ 3, 4, 37, 38 und 39 BDSG werden neu kommentiert, die Erläuterung zu § 9 BDSG wird aktualisiert (vgl. Band 2, Teil IV).
Was die Kommentierung der DS-GVO (Band 1, Teil II) anbelangt: Im Grundsatz liegt seit der 62. Ergänzungslieferung eine Vollkommentierung der DS-GVO vor. Dementsprechend beschränken sich die jetzt vorgenommenen Ergänzungen zu Art. 1 und 7 auf die Darstellung aktueller Entwicklungen. In Art. 1 wird insbesondere auf die digitale Regelungsoffensive der EU hingewiesen (vgl. Art. 1 Rn. 13 ff.). In Art. 7 werden das neue TDDSG (Rn. 9a, 84a, 88 ff.) und aufsichtsbehördliche Hinweise (Rn. 44a, 44b, 72a, 72b) berücksichtigt. Erwähnenswert ist auch der neu eingefügte Abschnitt zur Telefonwerbung und zum UWG (Art. 7, Abschnitt 14.5 = Rn. 86a–86c), in der die neuere Rechtsprechung ausgewertet wurde.
Was die Kommentierung anbelangt, behält sie das bisherige Konzept einer konzentrierten Darstellung der Rechtslage bei. Die knappe Kommentierung ist beabsichtigt, führt allerdings zB bei der Kommentierung zu Art. 1 DS-GVO dazu, dass die Leserschaft zwar auf die neuen Regelungsinitiativen zur Umsetzung der EU-Digitalstrategie hingewiesen wird. Auch wird der Umstand erwähnt, dass die DS-GVO durch die Rechtsakte jeweils unberührt bleiben soll. Es fehlt allerdings eine nachvollziehbare Einordnung, in welchem Verhältnis diese neuen Regelungen zur DS-GVO konkret stehen (am ehesten Rn. 15 zum Verhältnis DS-GVO-DGA). Hier müssen Interessierte auf vertiefende Sekundärliteratur zurückgreifen.
In Teil V werden die Gesetzestexte LDSG BW, BlnDSG, HDSIG, SDSG und das DSG-EKD ersetzt. Wie nahezu immer, ersetzt die Ergänzungslieferung die Gesetzestexte vollständig.
Fazit: Nachdem die 62. Ergänzungslieferung von Bergmann/Möhrle/Herb die Kommentierung aller Bestimmungen der DS-GVO gewährleistet, wird nun erkennbar eine Vollkommentierung des BDSG in Angriff genommen. Aktualisierungen der DS-GVO werden vor allem im Hinblick auf relevante Änderungen der Gesetzeslage und erheblich praxisrelevante Rechtsentwicklungen vorgenommen.