Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.
Der Landesbeauftragte ist als Beamter Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt. Nach dem Gesetzentwurf soll bei der Neubesetzung seiner Stelle die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung wegfallen. Stattdessen soll ein Vorschlagsrecht der Landtagsfraktionen für die Wahl im Landtag eingeführt werden.
Damit wird gegen die gesetzliche Vorgabe der Transparenz, also der Nachvollziehbarkeit für Dritte, verstoßen, so der amtierende LfD Armin Cohaus. Eine Ausschreibung ist die einzige Möglichkeit transparent zu machen, welche Kandidatinnen und Kandidaten überhaupt konkret in Betracht kommen. Das Zustandekommen eines Wahlvorschlages durch die Fraktionen lässt nicht erkennen, welche Kandidaten angesprochen wurden oder in den Blick genommen worden sind. Insbesondere gibt es keine Vorgaben für die Fraktionen, den Auswahlprozess zu dokumentieren und offenzulegen.