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DSK: Nutzung von Gesundheitsdaten braucht Vertrauen

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

Die EU-Kommission hat im Mai 2022 einen ersten Verordnungsentwurf (EHDS‐VO‐E 2) zur Schaffung und Regulierung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space – EHDS) vorgestellt. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ist der Ansicht, dass der Europäische Gesundheitsdatenraum das Datenschutzniveau der DS-GVO nicht aushöhlen darf.

Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten müssen die Regelungen der DS‐GVO und die Grundrechte nach Artikel 7, 8 GRCh gewahrt bleiben, wie von der EU‐Kommission in der Datenstrategie aus dem Jahr 2021 ausdrücklich zugesagt, so die Meinung der Datenschutzkonferenz. 

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