Professor Dr. Thomas Petri ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie Mitglied im Wissenschaftsbeirat der ZD.
ZD-Aktuell 2023, 04484 Der DS-GVO-Kommentar von Peter Gola und Dirk Heckmann ist nun in dritter Auflage erschienen. Streng genommen könnte man auch von der Erstauflage eines Doppelkommentars sprechen. Denn das Werk führt zwei Kommentare zusammen: Eine Neuauflage erfährt der bereits von Gola und Heckmann gemeinsam herausgegebene BDSG-Kommentar (zuvor 13. Auflage 2019, rd. 800 Printseiten) und der bislang von Gola allein verantwortete Kommentar zur DS-GVO (zuvor 2. Auflage 2018, knapp 1.100 Printseiten). Die Neukommentierung umfasst in der Printausgabe 1864 Seiten. Der Sache nach führt sie also die beiden Kommentare fort, denn die Erläuterungen der DS-GVO und des BDSG erfolgen blockweise getrennt. Dabei wurde die Kommentierung der DS-GVO etwas ausgedehnt, und die Erläuterungen zum BDSG gestrafft.
Was die personelle Seite anbelangt, wurde das Team der Autorinnen und Autoren gegenüber den beiden Vorkommentaren um Thimo Brand, Anne Brandenburg und Pascal Bronner verstärkt. Thimo Brand wurde im Jahr 2021 mit einer Arbeit über „Internationale Zuständigkeit für ubiquitäre deliktische Schutzrechtsverletzungen“ promoviert. Anne Brandenburg wurde in Berlin promiviert, war einige Jahre als Rechtsanwältin und nun als Referentin beim BSI tätig. Pascal Bronner ist als Assessor wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU München tätig. Schon dieser Blick auf die Neuzugänge verdeutlicht, dass der Kommentar seine Ausrichtung geringfügig hin zur wissenschaftlichen Ausrichtung des zweiten Herausgebers verändert – ohne dabei seinen grundsätzlich praxisbezogenen Ansatz aufzugeben.
Die bewährte Struktur der orangenen Kommentarreihe des C.H. Beck-Verlags behält der Doppelkommentar bei: Er beginnt mit einer vollständigen Wiedergabe des Gesetzestextes, gefolgt von einer kurzen Einleitung, den Erläuterungen zu Einzelvorschriften und schließt mit einem Stichwortverzeichnis ab. Die Einzelerläuterungen beginnen mit dem Wortlaut der kommentierten Vorschrift, dem ein Literaturverzeichnis, eine Übersicht der Kommentierung mit allgemeinen Erläuterungen und Einzelerläuterungen folgen. Die Erläuterungen berücksichtigen die Rechtsprechung und aufsichtsbehördliche Verlautbarungen und enthalten eine Auswahl der einschlägigen Literatur. Die Kommentierung bewegt sich dabei zuverlässig bis zum Stand Sommer/Herbst 2021; in Bezug auf den Zeitraum danach finden sich nur vereinzelt Nachweise (etwa bei Gola/Piltz, Art. 82 Fußnote 95: Hinweis auf EuGH, U.v. 28.4.2022 – C-319/20).
Wird ein Gesetz von vielen verschiedenen Autorinnen und Autoren kommentiert, bleibt es nicht aus, dass die Qualität der Einzelerläuterungen unterschiedlich ausfällt. Anderes wäre nur um den Preis intensiver Interventionen der beiden Herausgeber möglich und würde vermutlich zu Nachteilen bei der Vielfalt des Meinungsbildes führen. Im Großen und Ganzen scheinen die Herausgeber allerdings bei der Personalauswahl eine glückliche Hand gehabt zu haben. Jedenfalls führten die Stichproben des Rezensenten zu sehr befriedigenden Ergebnissen: Die Einzelerläuterungen waren praxisorientiert und gleichzeitlich handwerklich in Ordnung, insbesondere wurden abweichende Meinungen als auch solche kennzeichnet. Kurzum: Auch der neue Gola/Heckmann wird dem guten Ruf seiner Vorgänger als Kompaktkommentar vollauf gerecht.