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Kontakt zur Redaktion

für Betriebswirtschaftslehre
Prof. Dr. Michael Lingenfelder,
Universität Marburg,
FB02, BWL III,
Universitätsstraße 24,
35032 Marburg,
Telefon: (06421) 28 2 37 63

Mitarbeiter: Christopher Maasz, M.Sc., Marburg, E-Mail: Christopher.Maasz@wiwi.uni-marburg.de

für Volkswirtschaftslehre
Prof. Dr. Norbert Berthold,
Universität Würzburg,
Sanderring 2,
97070 Würzburg,
Telefon: (0931) 90 73 28 76

Mitarbeiter: Dipl.-Volkswirt Jörg Rieger, Würzburg, E-Mail: info@reden-rieger.de  

 

Erstellen von Manuskripten

Wir freuen uns über Einreichungen für die einzelnen Erfolgs-Rubriken der WiSt. Zum Verfassen von Manuskripten greifen Autoren bitte auf unsere Formatvorlage zurück. Weitere formale Anforderungen sind in den Autorenhinweisen zusammengefasst. Dabei ist insbesondere auch der für die jeweilige Rubrik maximal zulässige Zeichenumfang zu berücksichtigen. Der Zeichenumfang schließt das Literaturverzeichnis mit ein und versteht sich inkl. Leerzeichen.

Bitte fertigen Sie Manuskripte im jeweils aktuellsten Dateiformat (.docx, .pptx, .xlsx) an!

 

Einreichen von Manuskripten

Nach Fertigstellung eines Manuskripts ist dieses zwecks Evaluation - bevorzugt  elektronisch - an die jeweils zuständige WiSt-Redaktion zu senden. Vor Einreichung sollte noch einmal geprüft werden, ob alle formalen Anforderungen gemäß unseren  Autorenhinweisen berücksichtigt sind. Nur bei Beachtung aller Autorenhinweise werden Manuskripte inhaltlich evaluiert.

Mit jeder Einreichung benötigen wir zudem ein vollständig ausgefülltes Autorendeckblatt und ein adäquates Foto von jedem (Ko-)Autor.

Nach der Evaluation wird dem korrespondierenden (Ko-)Autor das Evaluationsergebnis so rasch als möglich schriftlich mitgeteilt.

 

Download: WiSt - Autorenrichtlinien (PDF)
Download: WiSt - Formatvorlage zur Beitragseinreichung (.docx)
Download: WiSt - Autorendeckblatt zur Beitragseinreichung (.docx)


Copyright

Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag C.H.BECK an seinem Beitrag für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in körperlicher Form, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, das Recht zur Aufnahme in Datenbanken, das Recht zur Speicherung auf elektronischen Datenträgern und das Recht zu deren Verbreitung und Vervielfältigung sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elektronischer Form. Hierzu zählen auch heute noch nicht bekannte Nutzungsformen. Das in § 38 Abs.4 UrhG niedergelegte zwingende Zweitverwertungsrecht des Autors nach Ablauf von 12 Monaten nach der Veröffentlichung bleibt hiervon unberührt.

 

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