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Manuskripte senden Sie bitte als E-Mail-Anhang in einem bearbeitungsfähigen Dateiformat (z.B. .doc, nicht aber .pdf) an die Schriftleitung (ukur@beck.de). Bitte beachten Sie bei der Abfassung die nachfolgenden Hinweise.

1. Umfang

Der Umfang des jeweiligen Manuskripts wird mit dem Autor individuell vereinbart, wobei als Richtlinie folgende Obergrenzen gelten:

  • Aktuelles (aktuelle Nachrichten): max. 5.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen und Fußnoten)
  • Beiträge (praxisnahe Kurzaufsätze): max. 18.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen und Fußnoten)

2. Autorenzeile/Autorenhinweis

Die Autorenzeile enthält Beruf, akademische Grade/Titel sowie Vor- und Nachname des Autors (z.B. „Rechtsanwalt Dr. Max Mustermann“). Am Ende der Autorenzeile ist eine mit einem Sternchen versehene Fußnote anzubringen, in der das Berufsfeld des Autors und ggf. weitere Grade/Titel (z.B. LL.M.) oder Berufsbezeichnungen genannt werden (z.B. „Der Autor, LL.M. (Harvard), ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Mustermann & Partner in Hamburg.“).;

3. Haupt- und Untertitel

Für Nachrichten und Beiträge soll ein prägnanter, kurz gehaltener und substantivisch gebildeter Titel ohne Abkürzungen und ohne Bezug auf konkrete Vorschriften vergeben werden. Ein Untertitel sollte nur verwendet werden, wenn er zur Konkretisierung des Haupttitels erforderlich ist.

4. Abstract

Nachrichten und Beiträgen wird ein Abstract vorangestellt, das bei den Lesern Neugier weckt, indem es auf die Bedeutung und Aktualität des Themas aufmerksam macht. Daneben soll eine kurze und prägnante Inhaltsangabe sowie einen Ergebnissatz enthalten sein. Der Umfang soll 800 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Das Abstract darf keine Fußnoten enthalten.

5. Zwischenüberschriften

Beiträge werden anhand von Zwischenüberschriften gegliedert, die in dem Format „I., 1., a), aa)“ zu nummerieren sind. 

6. Randnummern

Beiträge werden absatzweise mit Randnummern versehen, um ein exaktes Zitieren zu ermöglichen.

7. Zusammenfassung/Fazit/Ausblick

Jeder Beitrag enthält am Ende eine Zusammenfassung/ein Fazit/einen Ausblick. Darin sind die grundlegenden Thesen bzw. Lösungsansätze des Beitrags noch einmal knapp darzustellen. Zudem können Folgerungen gezogen und/oder ein Ausblick auf künftige Entwicklungen gegeben werden.

8. Fußnoten

Fußnoten sind sparsam zu verwenden, der Fußnotenanteil eines Beitrags sollte 10 % des Gesamtumfangs nicht überschreiten. Bei der Auswahl der zitierten Literatur ist zu berücksichtigen, welche Werke den meisten Lesern zur Verfügung stehen. Ein Verweis auf andere Fußnoten (z.B. „aaO“, „s. oben Fn. 12“) ist nicht zulässig, da in einem solchen Fall keine Verlinkung möglich ist. Die jeweiligen Nachweise sind vielmehr vollständig zu wiederholen.

9. Zitiervorgaben

Bitte beachten Sie bei der Bildung von Zitaten die folgenden Hinweise. Weitere Details finden Sie in der Redaktionsrichtlinie des Verlags C.H.BECK, die Sie hier abrufen können.

a. Normen

Normen werden wie folgt zitiert: § 1 XI 2 Nr. 10 KWG.

b. Monografien, Handbüchern und Kommentaren

Bei Monografien, Handbüchern und Kommentaren werden nach einmaligem Vollnachweis bestehend aus Autor, Werktitel, Auflage, Jahr und Bezugsstelle (z.B. „Neuner BGB AT, 12. Aufl. 2020, § 13 Rn. 19“, „MüKoBGB/Emmerich, 8. Aufl. 2019, § 322 Rn. 22“) nur noch Autor, Werktitel und Bezugsstelle wiederholt (z.B. „Neuner BGB AT, § 13 Rn. 19“; „MüKoBGB/Emmerich, § 322 Rn. 22“). Es wird unter Angabe der Werkabkürzung des Verlags C.H.BECK zitiert, die Sie hier einsehen können.

c. Zeitschriften

Aufsätze werden stets ohne den Titel des Aufsatzes zitiert. Angegeben werden Autor, Zeitschrift, Erscheinungsjahr und Anfangsseite; die konkret zitierte Seite wird ggf. in Klammern angefügt (z.B. Willer NJW 2014, 23 (25)). Randnummernhinweise folgen ohne Klammern (z.B. Röß NJW 2021, 3751 Rn. 15).

d. Gerichtsentscheidungen

Es sind nur das Gericht und die Fundstelle aus einer idealerweise in beck-online verfügbaren Zeitschrift anzugeben. Die konkret zitierte Seite wird ggf. in Klammern angefügt (z.B. OLG Schleswig NJW 1995, 2858 (2859)). Randnummernhinweise folgen ohne Klammern (z.B. BGH NJW 2019, 1234 Rn. 18). Sollten Sie eine unveröffentlichte Entscheidung zitieren, so bitten wir, uns diese zusammen mit Ihrem Manuskript einzusenden, damit wir eine Fundstelle schaffen können. Solche Entscheidungen werden mit Entscheidungstyp, Datum und Aktenzeichen zitiert (z.B. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 14.11.2013 – B 9 SB 5/12 R), die Fundstelle werden wir dann ergänzen.

e. Internetquellen

Internetquellen werden zitiert mit Autor/Institution, Titel, ggf. Veröffentlichungsdatum, ggf. konkreter Fundstelle innerhalb der Internetquelle und Fundstelle im Internet (z.B. „Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), GAIA-X: Das europäische Projekt startet in die nächste Phase, Juni 2020, S. 9, abrufbar unter: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digitale-Welt/gaia-x-das-europaeische-projekt-startet-in-die-naechste-phase.pdf“). Das Datum des letzten Abrufs soll für sämtliche zitierten Internetquellen am Ende der Sternchenfußnote mitgeteilt werden, um die Lesbarkeit des Beitrags zu gewährleisten.

Stand: 03/2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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