Die Bazooka zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung?
Von
Prof. Dr. Jürgen Taschke | Apr 26, 2021
Für die mehr als tausend Beschuldigten in den CumEx-Ermittlungen hat das Jahr nicht gut begonnen. Steuerschäden von mehr als sieben Milliarden Euro allein in den Jahren 2005 bis 2012 haben Fachleute geschätzt. Da Verjährung der Mitte des letzten Jahrzehnts begangenen Taten drohte, hat der Bundestag die Frist für die Verfolgung schwerer Steuerhinterziehung auf fünfzehn Jahre angehoben. Absolute Verjährung soll jetzt nach siebenunddreißig Jahren und sechs Monaten eintreten. Wenn der Finanzverwaltung die Durchsetzung nicht innerhalb der Festsetzungsfrist gelingt, soll der Strafrichter gehalten sein, hinterzogene Beträge einzuziehen. Die Strafjustiz wird zum Rettungsanker bei der Wahrung fiskalischer Interessen und der Herstellung materieller Gerechtigkeit. Das Argument, dass ein Straftäter nicht darauf vertrauen können soll, die Tatbeute wegen Zeitablaufs behalten zu dürfen, hat Gewicht – jedenfalls dann, wenn man die Vorzüge des Rechtsfriedens hinter Gerechtigkeitserwägungen zurücktreten lässt. Ist das die Bazooka bei der Verfolgung von CumEx-Straftaten? Die strafrechtliche Verfolgung begann schleppend und hat erst spät Fahrt aufgenommen. Urteile der Finanz- und Strafgerichte machen die Komplexität der Transaktionen und das Ausmaß der Verschleierung deutlich. Ein beschuldigter Rechtsanwalt saß in Untersuchungshaft, ein Berater ist mit Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben, weitere Hauptverhandlungen stehen an. Es braucht Sorgfalt und Zeit, um die Sachverhalte ausreichend gründlich in einem geordneten Strafverfahren aufzuklären und hinterzogene Beträge einzufordern. Die systemwidrige Ausdehnung der Verjährungsfristen wird tiefgreifende Folgen für steuerliche Berichtigungspflichten haben und der Selbstanzeige den Garaus machen. Man wird das als Kollateralschaden im Kampf gegen Steuerhinterziehung anzusehen haben. Es lässt sich fragen, ob mehr Personal bei der Strafjustiz und den Finanzbehörden eine intensivere Verfolgung und eine zeitnahe Festsetzung der Steuern ermöglicht hätte. Es sollte nicht der Eindruck entstehen, Defizite in der Durchsetzung müssten durch eine Verlängerung der Verjährungsfristen kompensiert werden. Die Akzeptanz des Straf- und Steuerrechts ist ein wichtiges Gut.