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Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität in Bayern: Die rechtliche Lage und aktuelle Entwicklungen im Kampf gegen das „schmutzige Geld“

Von Joachim Herrmann MdL, Bayerischer Staatsminister des Innern, für Sport und Integration

Als Bayerischem Innenminister ist mir die Bekämpfung von Kriminalität und die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in unserem Land ein wichtiges Kernanliegen. Dabei stellen mitunter Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität erhebliche Bedrohungen für die Integrität des Finanzsystems und die Wirtschaft Bayerns dar. Drogendealer, Internetbetrüger oder Menschenhändler waschen in vielen Bereichen schmutziges Geld. Die aktuellen Zahlen in Bayern verdeutlichen die anhaltende Relevanz dieser Thematik. Im Jahr 2023 gingen 10.616 Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) und sonstige Hinweise auf Geldwäsche ein. Im Jahr 2024 sank die Zahl der Meldungen leicht auf 9.006.

 

Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem GwG bereits einen umfassenden rechtlichen Rahmen geschaffen, um diese Straftaten zu verhindern. Daneben wurde zur Verbesserung der Bekämpfung von Straftaten unter anderem der Straftatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB an die europarechtlichen Vorgaben (RL EU 2018/1673 v. 23.10.2018) angepasst. Außerdem wurde der Anwendungsbereich der Vorschrift dahingehend erweitert, dass alle Straftaten taugliche Vortaten sind. Damit liegt der Geldwäsche- und Wirtschaftskriminalitätsbekämpfung ein breites Handlungsspektrum zugrunde, das wir in Bayern konsequent umsetzen!

 

Ein wesentlicher Aspekt im Kampf gegen Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität ist die Vermögensabschöpfung. Durch die Sicherstellung und Einziehung illegal erworbener Vermögenswerte soll Tätern die wirtschaftliche Grundlage für ihre kriminellen Aktivitäten entzogen werden. 2024 konnten in Bayern 70.642.518 Euro an Vermögenswerten gesichert werden, eine deutliche Steigerung gegenüber den 51.312.316 Euro im Jahr 2023. Die gesicherten Vermögenswerte im Jahr 2024 umfassten ein breites Spektrum, u. a. Bargeld, bewegliche Sachen, Immobilien, Forderungen, Firmenbeteiligungen und Kryptowährungen. Die erneut hohe Sicherungssumme (14.718.396 Euro) im Bereich Bargeld ist maßgeblich auf die verstärkten Aufgriffe von Bargeld und Vermögensgegenständen unklarer Herkunft, insbesondere durch die Grenzpolizei gemäß § 76a Absatz 4 StGB, zurückzuführen. Und Bayern verstärkt im Kampf gegen Geldwäsche seine Strukturen. Im April 2025 wurden die Kompetenzen der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelten Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung (ZKV) auf Geldwäschefälle erweitert.

 

Auch in Zukunft werden die bayerischen Justiz- und Sicherheitsbehörden Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität effektiv bekämpfen. Die konsequente Anwendung der rechtlichen Instrumente und die enge nationale und internationale Zusammenarbeit sind dabei unerlässlich, um den illegalen Finanzströmen entgegenzuwirken und den Wirtschaftsstandort Bayern auch weiterhin bestmöglich zu schützen.

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