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Karlsruher Juristische Bibliographie


Systematischer Nachweis neuer Bücher und Aufsätze in monatlicher Folge aus Recht, Staat und Gesellschaft
Zugleich Bücher- und Zeitschriftenschau der Neuen Juristischen Wochenschrift
Vormals herausgegeben von Hildebert Kirchner
Fortgeführt von Michael Kozikowski

In den Jahren 2004 bis 2011 wurde die KJB fortgeführt von Dirk Felmeden und Susanne Pfitzenmeier, die beide  in der Dokumentationsstelle des Bundessozialgerichts tätig waren.

In den Jahren 2012 bis 2014 wurde die KJB fortgeführt von Dietrich Pannier, der nach Hildebert Kirchner die Bibliothek des BGH bis Juni 2010 leitete, sowie Gundula Kirchner, die als Dipl.-Bibliothekarin in der Bibliothek des BVerfG arbeitete. 

Aus dem Vorwort zu Heft 1 Januar 2004
von Dr. Hildebert Kirchner und dem Verlag C. H. Beck:

" (...) Die Karlsruher Juristische Bibliographie verdankt ihre Entstehung der Einsicht der seinerzeitigen Leiter der Bibliotheken des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes, die von ihnen für den internen Gebrauch durch die Mitglieder ihrer Häuser vorgenommene Dokumentation der gesamten Juristenschaft zur Verfügung zu stellen, ein Unternehmen, das auch die Unterstützung der Gerichtspräsidenten erfahren hat. Die bibliographische Erfassung bezog von Anfang an auch die bibliographisch unselbständige Literatur, also auch Zeitschriftenaufsätze sowie Beiträge in Sammelwerken und in Festschriften ein. Bis dahin war die bibliographische Berichterstattung einzelnen juristischen Zeitschriften überlassen, die selbstverständlich nur das von ihnen betreute Fachgebiet berücksichtigen konnten. Durch die gute Bestückung der beiden Gerichtsbibliotheken mit deutschen und auch ausländischen Zeitschriften ergab sich somit ein erheblicher Quantensprung.

Da für die Bibliographie aber lediglich die in den beiden Bibliotheken vorhandene Literatur zur Verfügung steht, ist seinerzeit der Name Karlsruher Juristische Bibliographie gewählt worden, um nicht den falschen Eindruck zu vermitteln, es handele sich um eine alle Rechtsgebiete umfassende komplette juristische Bibiliographie des deutschen Rechts. Gleichwohl hat der BGH, auch wenn er lediglich für Zivil- und Strafrecht zuständig ist, die übrigen Zweige der Rechtswissenschaft zu beachten, da sich bekanntlich Prozesse nicht nach dogmatischen Vorstellungen der Juristen richten. Das BVerfG ist ohnehin nicht auf ein bestimmtes Rechtsgebiet festgelegt, da dem Verfassungsrecht das gesamte Recht unterliegt. So ist verständlich, dass die beiden Gerichtsbibliotheken Literatur aus allen Rechtsgebieten erwerben müssen, mag es auch an speziellen Untersuchungen in abgelegeneren Rechtsdisziplinen gelegentlich fehlen. (...)"

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