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Widerruf einer Gaststättenerlaubnis – Das laute Bierstüble
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis (Rechtsgrundlage: § 15 II, III GastStG/§ 49 VwVfG, nachträglich eingetretene Unzuverlässigkeit, zulässige Lärmbeeinträchtigung, TA-Lärm, Zurechnung des Lärms, Art. 12 I GG, Verhältnismäßigkeit, Zweckänderung) – Durch Nachbarn veranlasste Auflagen (Lärmschutzmaßnahmen, Sperrzeitverlängerung)
Einstweiliger Rechtsschutz (§ 123 I 1 VwGO, keine Vorwegnahme der Hauptsache)
Andreas Schoberth, JuS 2011, 730