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JuS-Kontrollfragen zu Voßkuhle/Heitzer, JuS 2024, 730

Grundwissen – Öffentliches Recht: Rechtsetzungs- und Handlungsformen des Unionsrechts

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Welche Wirkung kommt einer Verordnung in einem EU-Mitgliedstaat zu?

Antwort: Verordnungen haben gem. Art. 288 II AEUV allgemeine Geltung, sie sind in all ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Verordnungen bedürfen keines nationalen Umsetzungsakts.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter III 2).

Frage 2

Worin unterscheidet sich die Wirkung einer Richtlinie von der Verordnung?

Antwort



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