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JuS-Kontrollfragen zu Denga/Winter, JuS 2023, 906

Duldungs- und Anscheinsvollmacht

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Welche drei Voraussetzungen weisen sowohl die Duldungs- und Anscheinsvollmacht auf und allein in welchem Punkt unterscheiden sie sich?

Antwort: Die drei Voraussetzungen sind: (1) Setzung eines Rechtsscheins, (2) Zurechnung dieses Rechtsscheins und (3) Vertrauen des Dritten auf diesen Rechtsschein. Die Duldungs- und Anscheinsvollmacht unterscheiden sich nur in der Frage der Zurechenbarkeit des Rechtsscheins.

Lesen Sie weiter im Beitrag.

Frage 2

Wann liegt eine Duldungsvollmacht vor?

Antwort: Unter Zugrundelegung einer weiten Definition liegt eine Duldungsvollmacht dann vor, wenn der Vertreter wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg im Namen des Vertretenen aufgetreten ist, ohne Vollmacht zu haben, und der Vertretene das Handeln kannte und nicht unterbunden hat, obwohl es ihm möglich war und der Geschäftsgegner das Verhalten des Vertreters und des Vertretenen gekannt hat und nach Treu und Glauben davon ausgehen durfte, dass der Vertreter Vollmacht hat.

Lesen Sie weiter im Beitrag.

Frage 3

Wann liegt eine Anscheinsvollmacht vor?

Antwort

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