JuS-Kontrollfragen zu Sinder, JuS 2023, 316
Versammlungsfreiheit im Europäischen Verfassungsgerichtsverbund
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Wann fallen Straßenblockaden in den Schutzbereich der grundgesetzlichen Versammlungsfreiheit?
Antwort: Straßenblockaden fallen nicht in den Schutzbereich von Art. 8 I GG, wenn sie „unfriedlich“ sind, dh wenn „Handlungen von einiger Gefährlichkeit“ vorgenommen werden. Umstritten ist, ob absichtliche Blockadeaktionen aus dem Schutzbereich herausfallen, bei denen der kommunikative Zweck vollständig in den Hintergrund tritt.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter E I).
Frage 2
Wieso werden die verschiedenen Bestandteile von Protestcamps nach einigen Auffassungen im deutschen Verfassungsrecht unterschiedlich behandelt?
Antwort