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JuS-Kontrollfragen zu Michl, JuS 2023,119

Die Sicherstellung im Polizeirecht

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Was ist der Zweck der polizeilichen Sicherstellung?

Antwort: Die Sicherstellung bezweckt die Gewahrsamsbegründung der Polizei an einer Sache. Umstritten ist, ob darüber hinaus die anschließende Verwahrung bezweckt werden muss, um von einer Sicherstellung sprechen zu können.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter A I).

Frage 2

Ist das "Umsetzen" eines Pkw auf einen nahegelegenen freien Platz im öffentlichen Verkehrsraum als Sicherstellung zu qualifizieren?

Antwort: Vorbehaltlich spezieller Regelungen über das Umsetzen (§ 37a BlnASOG, § 14 I 2 HmbSOG) hängt die Einordnung davon ab, ob man die anschließende Verwahrung als wesentlich für eine Sicherstellung ansieht (dann keine Sicherstellung) oder nicht (dann Sicherstellung).

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter A I).

Frage 3

Ist die Sicherstellung einer Sache zum Schutz des Eigentümers vor Verlust oder Beschädigung stets zulässig?

Antwort: Nein. Die Polizei darf zum Schutz privater Rechte nur tätig werden, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist und wenn ohne ihre Hilfe die Verwirklichung des Rechts vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde (Art. 2 II BayPAG, § 1 II NRWPolG, § 2 II SächsPVDG und vergleichbare Vorschriften).
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B I 3).

Frage 4

Wozu ermächtigen die Sicherstellungsbefugnisse?

Antwort: Die Sicherstellungsbefugnisse ermächtigen die Polizei dazu, den aktuellen Gewahrsamsinhaber durch VA zur Herausgabe der Sache zu verpflichten (sog. Anordnungsermächtigung). Umstritten ist, ob sie darüber hinaus eine sog. Ausführungsermächtigung enthalten, also der Polizei erlauben, direkt auf die Sache zuzugreifen.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter B II 1 2).

Frage 5

Was versteht man im Polizeirecht unter Verwahrung?

Antwort



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