JuS-Kontrollfragen zu Ruffert/Grischek/Schramm, JuS 2022, 814
Europarecht im Examen - Rechtsschutz vor den europäischen Gerichten
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Wonach richtet sich ob Gerichte der EU oder der Mitgliedstaaten für eine Klage zuständig sind?
Antwort: Dies richtet sich v. a. nach dem Rechtsschutzgegenstand und dem Rechtsschutzgegner. Richtet sich der Rechtsschutz gegen das Handeln oder Unterlassen eines Mitgliedstaats (der ggf. Unionsrecht durchführt) sind die mitgliedstaatlichen Gerichte zuständig. Richtet sich der Rechtsschutz unmittelbar gegen das Handeln oder Unterlassen der Union, ist der
Gerichtshof der Europäischen Union zuständig.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter I).
Frage 2
Welche Gerichte gibt es auf Unionsebene?
Antwort: Auf Unionsebene gibt es gem.
Art. 19 EUV und
Art. 251 ff. AEUV den
Gerichtshof der Europäischen Union. Dieser besteht aus dem höherrangigen Gerichtshof (allg. als
EuGH bezeichnet) und dem Gericht. Dieses ist erstinstanzlich v. a. für Nichtigkeitsklagen zuständig.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter I).
Frage 3
Was ist der Europäische Gerichtsverbund und was ist sein wichtigstes prozessuales Mittel?
Antwort