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JuS-Kontrollfragen zu Voßkuhle/Schemmel, JuS 2022, 1113

Die Versammlungsfreiheit

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Welche zwei Funktionen der Versammlungsfreiheit können als Auslegungsmaximen herangezogen werden?

Antwort: Die Versammlungsfreiheit kann zunächst im Licht ihrer liberalen Funktion ausgelegt werden, nach der die Versammlungsfreiheit als kollektive Ausübung individueller Freiheiten betrachtet wird. Die Versammlungsfreiheit kann auch anhand ihrer demokratischen Funktion ausgelegt werden. Hier steht vor allem der Einfluss von Versammlungen auf die politische Willensbildung im Fokus. Bei einer Auslegung sollten immer beide Funktionen beachtet werden.

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter III 1 bis 3).

Frage 2

Was sind die Voraussetzungen des Versammlungsbegriffs?

Antwort: Eine Versammlung setzt die örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen voraus, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen (s. IV 1). Es ist dabei umstritten, ob und welche materiellen Anforderungen an den Zweck einer Versammlung zu stellen sind. Teilweise wird gefordert, dass der gemeinsame Zweck der öffentlichen Meinungsbildung dient. Andere verneinen materielle Anforderungen und lassen jeden gemeinsamen Zweck genügen. Im Unterschied zu einer Versammlung verfolgen Personen einer Ansammlung meist den gleichen Zweck; dies jedoch nicht gemeinsam, sondern jede Person für sich allein (s. IV 1 a).

Lesen Sie weiter im Beitrag (unter IV 1).

Frage 3

Welche Verhaltensweisen sind vom sachlichen Schutzbereich des Art. 8 GG umfasst?

Antwort: Der sachliche Schutzbereich lässt sich grob in die Teilnahme an einer Versammlung (mit Anreise, Mitwirkung, versammlungsspezifischen Tätigkeiten) und Veranstaltung einer solchen (mit vorbereitenden Maßnahmen, Wahl des Versammlungsorts etc.) unterteilen. Ob auch die Infrastruktur einer Versammlung von Art. 8 geschützt wird, ist dagegen umstritten. Dies wird wohl unter Beachtung der Notwendigkeit der Infrastruktur und eines möglichen inhaltlichen Bezugs zur Versammlung einzelfallspezifisch beantwortet werden müssen.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter IV 3).

Frage 4

Wann findet eine Versammlung unter freiem Himmel statt?

Antwort



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