JuS.de
CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
JuS_Logobasis_Linsenreflex

JuS-Kontrollfragen zu Fuhrmann/Röseler, JuS 2022, 1099

Grundfälle zum Recht der Bruchteilsgemeinschaft - Teil 2

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Wie kann eine Bruchteilsgemeinschaft entstehen?

Antwort: Eine Bruchteilsgemeinschaft kann kraft Rechtsgeschäfts oder kraft Gesetzes zwischen mehreren Personen entstehen.

Lesen Sie weiter im Beitrag.

Frage 2

Welche verschiedenen Maßnahmenkategorien ergeben sich aus der Gesetzessystematik der §§ 744, 745 BGB und welche Erfordernisse stellt das Gesetz?

Antwort: Aus den §§ 744, 745 BGB ergeben sich die drei Kategorien (i) Erhaltungsmaßnahmen, (ii) Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung und Benutzung sowie (iii) sonstige Maßnahmen. Erstere kann jedes Mitglied der Gemeinschaft allein vornehmen. Für Zweitere ist ein Mehrheitsbeschluss erforderlich. Maßnahmen der letzten Kategorie können nur bei Einstimmigkeit vorgenommen werden.

Lesen Sie weiter im Beitrag.

Frage 3

Kann ein Teilhaber auch ohne Zustimmung der anderen Teilhaber über die Gemeinschaftssache bzw. über seinen ideellen dinglichen Anteil daran verfügen?

Antwort: Über die Gemeinschaftssache kann ein Teilhaber nicht alleine verfügen (§ 747 S. 2 BGB), über seinen Bruchteil allerdings schon (§ 747 S. 1 BGB).
Lesen Sie weiter im Beitrag.

Frage 4

Wirken Regelungen über Verwaltung und Benutzung des Gemeinschaftsgegenstands auch für Sondernachfolger oder spricht dagegen der Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse?

Antwort


Pruefervideo_1_Reel_1 (2)

 

Klausurfinder

 

Anzeigen

Werbebannerlink zur Bestellung im beck-shop
Werbebannerlink zur Bestellung im beck-shop

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü