JuS-Kontrollfragen zu Arz, JuS 2022, 321
Die Zulässigkeit der Klage im Zivilprozess
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Frage 1
Wie unterscheidet sich die Reichweite der Rechtskraft bei einem Prozessurteil von der bei einem Sachurteil?
Antwort: Wird etwa die Leistungsklage rechtskräftig als unbegründet abgewiesen, steht damit fest, dass sich aus dem der Klage zugrunde liegenden Lebenssachverhalt die begehrte Rechtsfolge nicht ergibt. In einem neuen Prozess zwischen denselben Parteien kann dies nicht mehr abweichend beurteilt werden (materielle Rechtskraft). Ein Prozessurteil hingegen erwächst nur hinsichtlich der Bewertung der fehlenden Zulässigkeitsvoraussetzung in Rechtskraft, sodass der Kläger nach Beseitigung des Zulässigkeitsmangels erneut klagen kann.
Lesen Sie weiter im Beitrag (unter I).
Frage 2
Warum können Ansprüche Dritter nur bei Vorliegen der Voraussetzungen der gewillkürten oder gesetzlichen Prozessstandschaft geltend gemacht werden?
Antwort