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JuS-Kontrollfragen zu Flöck, JuS 2022, 109

Grundfälle zur Gesamtschuld (Teil 2)

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Welche zwei gesetzlichen Anspruchsgrundlagen sind im Innenverhältnis der Gesamtschuldner zu unterscheiden? Wie sind diese in einer Klausur zu prüfen?

Antwort: Zu unterscheiden sind: § 426 I 1 BGB und § 426 II 1 BGB iVm der legalzedierten Gläubigerforderung. Beide Anspruchsgrundlagen stehen nebeneinander. In einer Klausur sind beide Anspruchsgrundlagen getrennt zu prüfen.   

Lesen Sie weiter im Beitrag (E I).

Frage 2

Welchen Inhalt hat der Anspruch aus § 426 I 1 BGB und § 426 II 1 BGB?

Antwort: Der Anspruch aus § 426 I 1 BGB ist vor der Befriedigung des Gläubigers ein Anspruch auf Mitwirkung an der Befriedigung des Gläubigers ("Mitwirkungs- oder Befreiungsanspruch"). Nach Befriedigung des Gläubigers wandelt er sich in einen Regressanspruch um. Der Anspruch aus § 426 II 1 BGB entsteht erst nach der Befriedigung des Gläubigers. § 426 II 1 BGB regelt eine Legalzession der ursprünglichen Gläubigerforderung. Die Forderung geht über, soweit der regressierende Gesamtschuldner im Innenverhältnis Ausgleichung nach Maßgabe von § 426 I 1 BGB verlangen kann.

Lesen Sie weiter im Beitrag (D I und E I).

Frage 3

Vergleichen Sie die Ansprüche aus § 426 I 1 BGB und § 426 II 1 BGB. Welche Vorteile bietet der jeweilige Anspruch?

Antwort

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