JuS-Kontrollfragen zu Scholz, JuS 2021, 914
Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität im Zivil- und Zivilprozessrecht
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Was ist mit haftungsbegründender, was mit haftungsausfüllender Kausalität gemeint?
Antwort: Haftungsbegründende Kausalität beschreibt Kausalitätserfordernisse auf Tatbestandsseite, haftungsausfüllende Kausalität Kausalitätserfordernisse auf Rechtsfolgenseite.
Textstelle: "So betrifft nach der stRspr des
BGH die ,haftungsbegründende Kausalität . den Kausalzusammenhang zwischen der Verletzungshandlung und der Rechtsgutverletzung, das heißt dem ersten Verletzungserfolg (Primärverletzung). Hingegen bezieht sich die haftungsausfüllende Kausalität auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen der primären Rechtsgutverletzung und - hieraus resultierenden - weiteren Gesundheitsschäden des Verletzten (Sekundärschäden).'"
Lesen Sie weiter im Beitrag.
Frage 2
Welches Kausalitätserfordernis findet sich bei allen Schadensersatzansprüchen?
Antwort: Die haftungsausfüllende Kausalität.
Textstelle: "Das Beispiel des
§ 280 BGB verdeutlicht zugleich, dass die von der Ersten Kommission als "selbstverständliche Voraussetzung" eines jeden Schadensersatzanspruchs beschriebene Kausalität die haftungsausfüllende ist. Sie ist daher auch gemeint, wenn im Kontext der
§§ 249 ff. BGB ohne weitere Unterscheidung von Kausalität gesprochen wird."
Lesen Sie weiter im Beitrag.
Frage 3
Gelten materiell-rechtlich dieselben Grundsätze für die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität?
Antwort