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JuS-Kontrollfragen zu Jansen/Hoppen, JuS 2021, 1132

Strafklageverbrauch

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 

Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!

Frage 1

Mit welchen Begriffen kann der Strafklageverbrauch noch beschrieben werden und wo ist dieser Grundsatz geregelt?

Antwort: Der Strafklageverbrauch kann ebenso mit den Begriffen der materiellen Rechtskraft und ne bis in idem beschrieben werden. Er ist als nationale Verfassungsnorm in Art. 103 III GG normiert.   

Lesen Sie weiter im Beitrag unter I u. II.

Frage 2

Welche Wirkung hat der Strafklageverbrauch und welche Voraussetzungen statuiert Art. 103 III GG für den Eintritt dieser Wirkung?

Antwort
Pruefervideo_1_Reel_1 (2)

 

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