JuS-Kontrollfragen zu Scholz/Volkert, JuS 2021, 1042
Fortgeschrittenenklausur - Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Zusicherung
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Was ist eine Zusicherung?
Antwort: Eine Zusicherung wird in
Art. 38 I BayVwVfG als "von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen" legaldefiniert.
Lesen Sie weiter in der Klausurlösung.
Frage 2
Was sind die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Zusicherung?
Antwort: Für die Wirksamkeit einer Zusicherung müssen positive und negative Wirksamkeitsvoraussetzung erfüllt sein. Die Zusicherung muss einerseits von der zuständigen Behörde schriftlich bekannt gegeben werden,
Art. 38 I, 41 BayVwVfG. Andererseits darf die Zusicherung nicht nichtig sein,
Art. 38 II, 44 BayVwVfG.
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Frage 3
Wie können Zusicherungen aufgehoben werden?
Antwort