JuS-Kontrollfragen zu Harks, JuS 2021, 511
Die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte - eine Einführung in das sozialgerichtliche Verfahren
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Welche typische Verfahrenskonstellation prägt das sozialgerichtliche Verfahren und ist deshalb der Grund für einige Besonderheiten des SGG gegenüber der VwGO?
Antwort: Vor den Sozialgerichten klagen häufig sozial schwache oder gesundheitlich beeinträchtigte Menschen, die zudem oft rechtlich wenig bewandert sind. Ihnen gegenüber steht eine hoch spezialisierte Verwaltung. In der Sache geht es häufig um elementare Leistungen, die Teil eines sehr komplexen und unübersichtlichen Sozialleistungssystems sind.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter I.
Frage 2
Unterscheiden sich die Prozessgrundsätze des Sozialprozesses von denen des Verwaltungsprozesses?
Antwort: Kaum. Beide Prozessordnungen werden insbesondere vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägt, den die Sozialgerichte in der Praxis allerdings etwas weiter verstehen als die Verwaltungsgerichte. Bei der Auslegung von Klageanträgen ist der sozialrechtliche Meistbegünstigungsgrundsatz zu beachten. Zum Teil wird außerdem die Auffassung vertreten, es gebe einen spezifisch sozialrechtlichen "Grundsatz der Klägerfreundlichkeit".
Lesen Sie weiter im Beitrag unter II.
Frage 3
Warum sind zB für "Hartz IV"-Streitigkeiten nicht die Verwaltungsgerichte zuständig, obwohl es sich doch um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten handelt?
Antwort