JuS-Kontrollfragen zu Bechtel, JuS 2021, 401
Der übergesetzliche entschuldigende Notstand
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Auf welchen Gesichtspunkten beruht nach hM die Entschuldigung nach
§ 35 StGB?
Antwort: In den von
§ 35 StGB erfassten (potenziell) existenzgefährdenden Situationen ist neben einer aus dem Rettungszweck resultierenden Unrechtsminderung auch eine an den Selbsterhaltungstrieb (auch im Sinne der Erhaltung von Sympathiepersonen) anknüpfende Schuldminderung zu attestieren; beide schlagen iE schuldmindernd zu Buche, so dass auf einen Schuldvorwurf insgesamt verzichtet werden kann (Lehre von der doppelten Schuldminderung).
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B I 2.
Frage 2
Wie erklären präventionsorientiere Modelle die Vorschrift des § 35 StGB?
Antwort: Präventionsorientierte Ansätze führen die Vorschrift auch und insbesondere auf das Fehlen eines Strafbedürfnisses in den erfassten (Konflikt-)Situationen zurück; weder lade eine Notstandssituation zur Nachahmung ein noch werde die Rechtsordnung durch die Tat des - in der Regel sozial voll integrierten - Notstandstäters nachhaltig in Frage gestellt.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B I 3 a.
Frage 3
Welche Bedeutung hat der Begriff der "Gefahrengemeinschaft" im Zusammenhang mit dem übergesetzlichen entschuldigenden Notstand?
Antwort