JuS-Kontrollfragen zu Plebuch, JuS 2021, 316
Die Wiederentdeckung grundrechtlicher Schutzbereiche in der Pandemie
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Welche historische Bedeutung hat die Ausdifferenzierung grundrechtlicher Schutzbereiche im Allgemeinen und die der Grundrechte des Grundgesetzes im Besonderen?
Antwort: Ihrer Entstehung nach sind Grundrechte zu Text geronnene Gefährdungs- und Verletzungserfahrungen menschlicher Freiheit. Mit der Verbürgung spezifischer Grundrechte antwortet der Verfassungsgeber auf solche Erfahrungen, indem er sie als historisches Unrecht ausweist, um sie für die Zukunft auszuschließen. Weil uns Freiheitsgefährdungen in der Geschichte in ebenso mannigfaltiger Gestalt wie der Freiheitsgebrauch selbst begegnen, weisen nationale Grundrechtskataloge nach wie vor markante textliche Unterschiede auf. Die Grundrechte des Grundgesetzes lassen sich einerseits als Reaktion des Parlamentarischen Rats auf die totalitäre NS-Herrschaft deuten. Andererseits verweisen sie auf frühere Epochen der allgemein-westlichen und der spezifisch-deutschen Grundrechtstradition, also auf historisch weiter zurückreichende Gefährdungs- und Verletzungserfahrungen, die im Grundgesetz als einer Art textliches Kollektivgedächtnis gespeichert werden.
Lesen Sie weiter im
Beitrag unter B.
Frage 2
Von welchen Faktoren hängt die dogmatische Bedeutung der Ausdifferenzierung grundrechtlicher Schutzbereiche ab?
Antwort: Die dogmatische Bedeutung der Ausdifferenzierung grundrechtlicher Schutzbereiche hängt erstens davon ab, ob das grundrechtliche Schutzsystem lückenlos oder lückenhaft ausgestaltet ist, dh von der Anerkennung einer allgemeinen Handlungsfreiheit, sowie zweitens davon, ob für die Einschränkung unterschiedlicher Grundrechte unterschiedliche Rechtfertigungsanforderungen gelten oder ob stattdessen - wie in Deutschland mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - ein einheitlicher Rechtfertigungsmaßstab existiert.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter C.
Frage 3
Warum spielt die im Grundgesetz angelegte Schrankendifferenzierung (Grundrechte mit einfachem und qualifiziertem Gesetzesvorbehalt sowie vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte) in der Rechtsprechung des BVerfG kaum jeweils eine ergebnisrelevante Rolle?
Antwort