JuS-Kontrollfragen zu Pierson, JuS 2021, 8
Grundlagen und Probleme des Finanzierungsleasings
JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent!
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Worin bestehen die jeweiligen Interessen im leasingtypischen Dreiecksverhältnis?
Antwort: Leasingnehmer: Steuerliche Absetzbarkeit und Entlastung von unmittelbaren Anschaffungskosten.
Leasinggeber: Gewinn aus Finanzierungsgeschäft
Hersteller: Absatzsteigerung
Lesen Sie weiter im Beitrag unter A I.
Frage 2
Wie ist das Finanzierungsleasing dogmatisch einzuordnen?
Antwort: Das ist umstritten. Hauptsächlich werden ein Vertrag sui generis (Lehre) und ein atypisches Mietverhältnis vertreten (Rechtsprechung).
Lesen Sie weiter im Beitrag unter A III 2.
Frage 3
Was ist eine Restwertgarantie und wie ist sie rechtlich zu bewerten?
Antwort: Sofern der Leasingnehmer während der Vertragsdauer nicht den Sachwert abbezahlt, wird er häufig dazu verpflichtet, für einen bestimmten Restwert der Sache einzustehen. Das ist grds. auch in AGB zulässig, wirft im Detail aber weitere Fragen auf.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter B I 2.
Frage 4
Unter welchen Voraussetzungen ist der Ausschluss der Mietmängelgewährleistung zulässig?
Antwort