JuS-Kontrollfragen zu Hufen, JuS 2021, 282
Grundrechte: Meinungsfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht - Verurteilung wegen Beleidigung von Justizpersonen und Politikern (zu BVerfG, Beschl. v. 19.5.2020 - 1 BvR 2397/19, NJW 2020, 2622 mAnm Gostomzyk, NJW 2020, 2628; BVerfG, Beschl. v. 19.5.2020 - 1 BvR 2459/19, NJW 2020, 2629; BVerfG, Beschl. v. 19.5.2020 - 1 BvR 1094/19, NJW 2020, 2631; BVerfG, Beschl. v. 19.5.2020 - 1 BvR 362/18, NJW 2020, 2636)
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Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß!
Frage 1
Wie definiert das BVerfG "Schmähkritik" und "Formalbeleidigung" und warum will es diese Einordnungen weitgehend aus der politischen Auseinandersetzung heraushalten?
Antwort: Schmähkritik und Formalbeleidigung stellen die einzigen Ausnahmefälle dar, in denen eine Verurteilung ohne Abwägung gerechtfertigt ist, weil es bei ihnen um Eingriffe in die einer Abwägung nicht zugängliche Menschenwürde geht.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter Ls. 2 und unter Darstellung und Analyse I 3.
Frage 2
Welchen Fehler begehen die Gerichte, wenn Sie aus verneinter Schmähkritik die Straflosigkeit einer Äußerung ableiten?
Antwort