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JuS-Kontrollfragen zu Eibenstein, JuS 2021, 218

Grundfälle zur prinzipalen Normenkontrolle nach § 47 VwGO

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß! 

Frage 1

Was sind taugliche Prüfungsgegenstände einer prinzipalen Normenkontrolle nach § 47 VwGO?

Antwort: Prüfungsgegenstände sind nur die abschließend in § 47 I VwGO genannten Normen. Andersherum können weder Bundesrecht, noch förmliche Landesgesetze taugliche Prüfungsgegenstände darstellen.

Lesen Sie weiter im Beitrag unter II 2.

Frage 2

Entfaltet § 47 VwGO Sperrwirkung gegenüber § 43 VwGO?

Antwort: Nein. Mangels übereinstimmender Streitgegenstände besteht zwischen § 47 VwGO und sämtlichen anderen Klageverfahren der VwGO kein Konkurrenzverhältnis.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter I.

Frage 3

Welche allgemeine Sachentscheidungsvoraussetzung ist - anders als für die sonstigen Rechtsschutzverfahren vor den Verwaltungsgerichten - erstinstanzlich besonders zu beachten?

Antwort

Pruefervideo_1_Reel_1 (2)

 

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