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JuS-Kontrollfragen zu Voßkuhle/Schemmel, JuS 2021, 118

Grundwissen - Öffentliches Recht: Der Bundespräsident

JuS gelesen? Prima! Auch verstanden? Hervorragend! Und gemerkt? Exzellent! 
Überprüfen Sie hier anhand einiger Fragen, wie sattelfest Sie jetzt sind. Viel Spaß! 

Frage 1

Durch wen wird der Bundespräsident bestimmt?

Antwort: Art. 54 GG iVm BPräsWahlG: durch die Bundesversammlung, die zur Hälfte aus Mitgliedern des Bundestages besteht und zur Hälfte von den Landesparlamenten bestimmt wird.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter III 2.

Frage 2

Welches sind die wichtigsten Kompetenzen des Bundespräsidenten?

Antwort: (1) Völkerrechtliche Vertretungsbefugnis, (2) Repräsentation und Integration, (3) Ernennung und Entlassung von Bundekanzler und -ministern, (4) Entscheidung über die Bundestagsauflösung, Art. 63 V GG und Art. 68 GG, (5) Gesetzesausfertigung, Art. 82 I 1 GG.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter IV 1.

Frage 3

Wann endet die Amtszeit des Bundespräsidenten? Wer vertritt ihn im Fall der Verhinderung?

Antwort: Die Amtszeit endet nach dem Ablauf von fünf Jahren (Art. 54 II 1 GG); im Übrigen durch Rücktritt, Präsidentenanklage (Art. 61 GG) oder dauerhafte Verhinderung. Im Falle seiner Verhinderung werden seine Befugnisse durch den Bundesratspräsidenten wahrgenommen (Art. 57 GG).
Lesen Sie weiter im Beitrag unter III 4.

Frage 4

Welches sind die wichtigsten Argumente in der Auseinandersetzung um ein formelles und ggf. auch materielles Prüfungsrecht des Bundespräsidenten?

Antwort: (1) Wortlaut: Erfordernis des Zustandekommens "nach den Vorschriften diesen Grundgesetzes" in Art. 82 I GG und dessen Bezüge zu Art. 78 GG, (2) Historie: Gegenentwurf zur starken Stellung des Reichspräsidenten in Weimar, aber auch Wortlaut v. Art. 70 WRV, (3) Systematik: Verwerfungsmonopol des BVerfG; Verpflichtung durch den Amtseid in Art. 56 GG, (4) Telos: Gewaltenteilungs- und Rechtsstaatsargument.
Lesen Sie weiter im Beitrag unter IV 5.

Frage 5

Wie verhindert der Bundespräsident die externe völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik an einen verfassungswidrigen völkerrechtlichen Vertrag?

Antwort: 
Der Bundespräsident setzt die Ausfertigung des Ratifikationsgesetzes aus. In diesem Fall darf ausnahmsweise präventiver Rechtsschutz vor dem BVerfG gegen das noch nicht rechtswirksame Zustimmungsgesetz gesucht werden (etwa im Wege einer abstrakten Normenkontrolle).
Lesen Sie weiter im Beitrag unter IV 1.


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