Ein ungarischer Lokführer hat auch dann einen Anspruch auf eine der wöchentlichen Ruhezeit hinzuzurechnende tägliche Ruhezeit, wenn die Zeit unmittelbar vorausgeht oder nachfolgt. Dies gelte ungeachtet der Tatsache, dass das ungarische Recht den Arbeitnehmern eine günstige wöchentliche Ruhezeit gewähre, als unionsrechtlich vorgegeben, entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
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