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"Impressionistic rooster": Französischer Fußballverband gewinnt Markenstreit um gallischen Hahn

Regine Wendland
Ob der sti­li­sier­te Hahn nach rechts oder links schaut, bannt die Ver­wechs­lungs­ge­fahr nicht. Das EuG schloss sich dem Mar­ken­amt an und ver­wei­ger­te dem Logo einer Klei­dungs­mar­ke wegen "kon­zep­tio­nel­ler Iden­ti­tät" mit dem Wap­pen des Fuß­ball­ver­bands FFF die Ein­tra­gung.

Ein hochgradig stilisierter Hahn, der gen Himmel kräht, war erst vor dem Europäischen Markenamt EUIPO und nun vor dem EuG Zankapfel zwischen einer Firma, die ihn als Logo für Bekleidung nutzen wollte, und dem französischen Fußballverband, auf dessen Wappen er schon zuvor geprangt hatte. Der Widerspruch des Verbands gegen die Eintragung des Logos hatte beim EUIPO Erfolg. Am heutigen Mittwoch wies das EuG die Beschwerde des Unternehmens dagegen zurück (Entscheidung vom 15.01.2025 – T-104/24).

Gemeinsam sei beiden Darstellungen, dass es sich um einen "hoch stilisierten und impressionistischen Hahn" ("highly stylised and impressionistic rooster") handele, wie das EUIPO entschieden habe. Die Luxemburger Richterinnen und Richter akzeptierten auch die Einstufung des Designs als "konzeptionell identisch". Gerade die Reduktion auf bestimmte Merkmale in beiden Darstellungen (so fehlten die Füße und der Körper bestand nur aus geschwungenen Linien), erhöhe nach der zutreffenden Einschätzung des Markenamts die Gefahr einer Verwechselung.

Den Einwand des Unternehmens, man wolle ihm verbieten, seine Waren mit dem Bildnis eines Hahns zu bewerben, wies das EuG zurück: Das EUIPO habe klar gesagt, dass nicht das Tier auf dem Logo die Verwechslungsgefahr heraufbeschworen habe, sondern die Art der Darstellung das Problem sei (Entscheidung vom 15.01.2025 - T‑104/24). 

 

Aus der Datenbank beck-online

BGH, Keine Markenrechtsverletzung bei Vertrieb von Spielzeugmodellautos - VW Bulli, GRUR 2024, 1033

EuG, Erfolgreicher Widerspruch gegen Unionsmarkenanmeldung aus älterer bekannter Unionsmarke - JOY/Joy by nature, GRUR 2024, 947

EuG, Fehlende Unterscheidungskraft eines Werbeschlagworts – WellBack, GRUR 2024, 851

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